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Tierkörper

Tierkörperentsorgung

Tote Tierkörper müssen in der Sammelstelle Stüsslingen von 08.00 bis 20.00 Uhr (ohne Verpackung und Gebinde) entsorgt werden.

Regionales Notschlachtlokal Stüsslingen
Tierkörpersammelstelle
Hauptstrasse 53
4655 Stüsslingen

Dies gilt für umgestandene, totgeborene oder nicht zur Fleischgewinnung getötete Tiere, inklusive kleine Heimtiere, Geflügel und Vögel oder Teile davon bis zum Maximalgewicht von 150 kg. Ausgenommen sind unzerlegte Tierkörper mit einem Gewicht von über 150 kg. Diese Tierkörper sind im GZM Extraktionswerk in Lyss (Industriering 30, 3250 Lyss, Telefon 032 387 47 87) durch die Tierhalter zu entsorgen.

Tote Kleintiere (z.B. Katzen, Hunde usw.) bis zum Maximalgewicht von 10 kg dürfen auf dem Privatgrund vergraben werden, wenn das Gebiet nicht in einer Grundwasserschutzzone liegt.