Baugesuch
Für Bauten und bauliche Anlagen ist ein Baugesuch bei der Baukommission Gretzenbach einzureichen.
Ein Baugesuch ist namentlich erforderlich für (Auszug § 3 KBV):
- Umbauten, Anbauten und Aufbauten
- Änderungen der Fassadenstruktur
- Änderung der Zweckbestimmung von Bauten, Anlagen und Räumlichkeiten
- Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen
- Heizungs- und Feuerungsanlagen
- Sende- und Empfangsanlagen
- unterirdische Bauten und bauliche Anlagen
- private Erschliessungsanlagen
- öffentliche Erschliessungsanlagen, wenn die Ausführung der Anlage aus dem Nutzungsplan nicht genügend ersichtlich ist oder wesentliche Änderungen gegenüber dem Auflageplan erfolgen
- Terrainveränderungen, wie Abgrabungen, Aufschüttungen, Deponien, Steinbrüche
- Einfriedigungen und Stützmauern
- Abstell- und Lagerplätze
- Plätze für Zelte, Wohnwagen und Mobilheime
- Aufstellen von Wohnwagen und Mobilheimen ausserhalb der dafür vorgesehenen Plätze
- Fahrnisbauten und Kleintierställe
- Silos
- Garten- und Hallenbassins
- Cheminéeanlagen
- Traglufthallen
- Skiliftanlagen und Luftseilbahnen
- Krananlagen
- Bootsstege und Bootsanlagestellen
- Reklamen, Schaukästen und Warenautomaten
Baugesuchsmappen können mittels Kontaktformular kostenlos beim Bausekretariat bestellt oder ausgedruckt werden.
Unterlagen Baugesuch:
- Baugesuchsmappe [pdf, 229 KB]
- Berechnung oberirdische Geschossflächenziffer [pdf, 80 KB]
- Berechnung unterirdische Geschossflächenziffer [pdf, 86 KB]
- Berechnung Grünflächenziffer [pdf, 74 KB]
- Brandschutzbewilligung SGV [pdf, 195 KB]
Hinweis: Sämtliche Baugesuche müssen eine ausgefüllte Baugesuchsmappe enthalten.