Unterschriftsbeglaubigung
Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern können bei der Gemeindeschreiberin nach telefonischer Terminvereinbarung amtlich beglaubigt werden (z.B. für Vollmachten, Eintragungen im Handelsregister usw.). Die Kosten richten sich nach dem Gebührentarif [PDF, 15.0 KB] der Einwohnergemeinde.