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Winterdienst

Gemeindestrassen

Damit eine einwandfreie Schneeräumung gewährleistet werden kann, bitten wir die Bevölkerung, Fahrzeuge von öffentlichen Strassen, Plätzen und Trottoirs zu entfernen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Gemeinde jede Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen, die durch den Schneepflug, Splitter oder Salz entstehen können, ablehnt. Bei der Freilegung privater Plätze und Eingänge darf der Schnee weder auf die Strasse noch auf das Trottoir geworfen werden. Hydranten sind vom Schnee freizulegen.

Privatstrassen

Das Schneeräumen und evtl. Salzen der Privatstrassen ist Sache der Eigentümer der Privatstrasse.


Zuständige Abteilung