Baugesuch
Für Bauten und bauliche Anlagen ist ein Baugesuch bei der Baukommission Gretzenbach einzureichen.
Ein Baugesuch ist namentlich erforderlich für (Auszug § 3 KBV):
- Umbauten, Anbauten und Aufbauten
- Änderungen der Fassadenstruktur
- Änderung der Zweckbestimmung von Bauten, Anlagen und Räumlichkeiten
- Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen
- Heizungs- und Feuerungsanlagen
- Sende- und Empfangsanlagen
- unterirdische Bauten und bauliche Anlagen
- private Erschliessungsanlagen
- öffentliche Erschliessungsanlagen, wenn die Ausführung der Anlage aus dem Nutzungsplan nicht genügend ersichtlich ist oder wesentliche Änderungen gegenüber dem Auflageplan erfolgen
- Terrainveränderungen, wie Abgrabungen, Aufschüttungen, Deponien, Steinbrüche
- Einfriedigungen und Stützmauern
- Abstell- und Lagerplätze
- Plätze für Zelte, Wohnwagen und Mobilheime
- Aufstellen von Wohnwagen und Mobilheimen ausserhalb der dafür vorgesehenen Plätze
- Fahrnisbauten und Kleintierställe
- Silos
- Garten- und Hallenbassins
- Cheminéeanlagen
- Traglufthallen
- Skiliftanlagen und Luftseilbahnen
- Krananlagen
- Bootsstege und Bootsanlagestellen
- Reklamen, Schaukästen und Warenautomaten
Baugesuchsmappen können mittels Kontaktformular kostenlos beim Bausekretariat bestellt oder ausgedruckt werden.
Unterlagen Baugesuch:
- Baugesuchsmappe_Baubehörde [pdf, 131 KB]
- Baugesuchsmappe_Bauherrschaft [pdf, 131 KB]
- Berechnung_Ausnützungsziffer [pdf, 5 KB]
- Berechnung_Grünflächenziffer [pdf, 5 KB]
- Brandschutzbewilligung_SGV [pdf, 198 KB]
Hinweis: Sämtliche Baugesuche müssen eine ausgefüllte Baugesuchsmappe enthalten.