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Baugesuch

Für Bauten und bauliche Anlagen ist ein Baugesuch bei der Baukommission Gretzenbach einzureichen.

Ein Baugesuch ist namentlich erforderlich für (Auszug § 3 KBV):

  • Umbauten, Anbauten und Aufbauten
  • Änderungen der Fassadenstruktur
  • Änderung der Zweckbestimmung von Bauten, Anlagen und Räumlichkeiten
  • Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen
  • Heizungs- und Feuerungsanlagen
  • Sende- und Empfangsanlagen
  • unterirdische Bauten und bauliche Anlagen
  • private Erschliessungsanlagen
  • öffentliche Erschliessungsanlagen, wenn die Ausführung der Anlage aus dem Nutzungsplan nicht genügend ersichtlich ist oder wesentliche Änderungen gegenüber dem Auflageplan erfolgen
  • Terrainveränderungen, wie Abgrabungen, Aufschüttungen, Deponien, Steinbrüche
  • Einfriedigungen und Stützmauern
  • Abstell- und Lagerplätze
  • Plätze für Zelte, Wohnwagen und Mobilheime
  • Aufstellen von Wohnwagen und Mobilheimen ausserhalb der dafür vorgesehenen Plätze
  • Fahrnisbauten und Kleintierställe
  • Silos
  • Garten- und Hallenbassins
  • Cheminéeanlagen
  • Traglufthallen
  • Skiliftanlagen und Luftseilbahnen
  • Krananlagen
  • Bootsstege und Bootsanlagestellen
  • Reklamen, Schaukästen und Warenautomaten

Baugesuchsmappen können mittels Kontaktformular kostenlos beim Bausekretariat bestellt oder ausgedruckt werden.

Unterlagen Baugesuch:

Hinweis: Sämtliche Baugesuche müssen eine ausgefüllte Baugesuchsmappe enthalten.


Zuständige Abteilung