Leumundszeugnis
Leumundszeugnisse werden im Kanton Solothurn nicht mehr ausgestellt. Den selben Zweck erfüllt eventuell eine Wohnsitzbescheinigung, allenfalls ergänzt mit einem Strafregisterauszug, einem Handlungsfähigkeitszeugnis oder einem Auszug aus dem Betreibungsregister.