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Auskünfte

Auskünfte an Private

Die Gemeinde erteilt Privaten, welche ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen, über Namen, Alter sowie über alte und neue Adresse einzelner Einwohner und Einwohnerinnen Auskunft.

Jede Person kann einen Ausdruck der Daten verlangen, welche über sie gespeichert sind.

Auskünfte allgemein

Unternehmen (Banken, Versandhäuser, usw.) erhalten gegen Gebühr Auskunft über Zuzugs-, Wegzugs- und aktuelle Adresse einzelner Personen.


Zuständige Abteilung