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Schulzahnpflege

Gemäss Reglement  [PDF, 176 KB] für die Schulzahnpflege werden Leistungen an kieferorthopädische Massnahmen (Gebissregulationen) durch die Gemeinde erbracht. Für Regulationen beim Kieferorthopäden ist nebst der Rechnung auch der schriftliche Nachweis der Überweisung an den Spezialisten durch den Schulzahnarzt beizubringen (§ 18, Abs. 2). Als Nachweis für die Überweisung an einen Spezialisten durch den Schulzahnarzt genügt eine Kopie des Eintrags im Kontrollheft. Der Leistungsanspruch kann unaufgefordert bei der Finanzverwaltung durch das Einreichen folgender Unterlagen gestellt werden:

  • entweder
    Originalrechnung für die Behandlung (mit Rückweisungsvermerk der Krankenkasse)
  • oder
    Abrechnung der Krankenkasse oder anderer Leistungserbringer (z.B. Invalidenversicherung)

 


Zuständige Abteilung