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Personalsteuer

Jede volljährige natürliche Person, die am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht in der Gemeinde aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig ist, entrichtet eine Personalsteuer von 20 Franken.

Jede steuerpflichtige juristische Person, die am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht in der Gemeinde aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig ist, entrichtet eine Personalsteuer von 100 Franken.

Die Personalsteuer ist im vollen Betrag geschuldet, auch wenn die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode besteht.

Steuerreglement [pdf, 109 KB]


Zuständige Abteilung