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Hundesteuer

Abschaffung der Hundemarke ab 2017

Im Kanton Solothurn wird die Hundemarke per 1. Januar 2017 abgeschafft.

Hundesteuer Fr. 100.– (unverändert)

Für jeden per Stichtag 1. April mindestens 3 Monate alten Hund hat die Halterin/der Halter eine jährliche Hundesteuer von CHF 60.– zuzüglich kantonale Kennzeichnungskontrollgebühr von CHF 40.– zu entrichten. Alle Personen, die mit einem Hund in der Hundedatenbank Amicus erfasst sind, erhalten in Zukunft jährlich ca. Ende April eine Rechnung von der Finanzverwaltung. Bei Nicht-Bezahlen der Rechnung wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.– erhoben. Die Hundesteuer muss also nicht mehr am Schalter der Finanzverwaltung bezahlt werden.

Von der Abgabe befreit sind:

  • Hunde die am Stichtag 1. April noch nicht drei Monate alt sind;
  • Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee;
  • Blindenführhunde.

Hundedatenbank AMICUS

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder lesbar tätowiert gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Daten dienen als Basis für den Einzug der Hundesteuer. Der Hundehalter muss besorgt sein, dass die Daten auf der Datenbank korrekt sind.

AMICUS Erstregistrierung

Die Erstregistrierung hat innerhalb von 10 Tagen seit der Übernahme eines Hundes zu erfolgen. Die Gemeindeverwaltung Gretzenbach nimmt die Erstregistrierung des Halters/der Halterin in der Daten­bank AMICUS vor (neue Hundehalter). Nach erfolgter Registrierung erhält der Halter/die Halterin eine Personen-ID Nummer zugewiesen. Der Hundehalter muss diese dem Tierarzt mitteilen, damit dieser die Erstregistrierung des Hundes in der Datenbank AMICUS vornehmen kann.

Mutationen

Sämtliche Mutationen (Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) sind innert 10 Tagen entweder der Gemeindeverwaltung Gretzenbach (gemeinde@gretzenbach.ch / 062 858 80 50) oder der Hundendatenbank AMICUS (info@amicus.ch / 0848 777 100) zu melden.

Obligatorischer Sachkundenachweis 1 & 2 (SKN)

Ab 2017 gibt es schweizweit keine obligatorischen Hundekurse mehr.

Verwendung der Hundesteuer

Mit der Hundesteuer wird die Anschaffung und der Unterhalt der Robidog-Hundekot-Entsorgungssysteme (inkl. Plastikbeutel) finanziert. Ebenso werden die wöchentlichen Leerungen der Robidog-Behälter und deren Entsorgung durch den Werkhof finanziert. Der administrative Aufwand der Verwaltung für den Bezug der Hundesteuer sowie die Bearbeitung der Daten in der Hundedatenbank AMICUS müssen ebenfalls durch die Hundesteuer gedeckt werden.

Strafbestimmungen

Wer vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderhandelt, kann gestützt auf das Tierseuchengesetz des Bundes mit Busse bis 2’000 Franken bestraft werden. Zusätzlich gilt eine kantonale Bewilligungspflicht für spezielle Hunderassen.

Auskünfte

Veterinärdienst Kanton Solothurn, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn, Telefon 032 627 25 02, Veterinärdienst Kanton Solothurn


Zuständige Abteilung