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Waldhaus

Das Waldhaus der Bürgergemeinde Gretzenbach kann gemietet werden.
Für weitere Informationen oder Reservationen wenden Sie sich bitte an:

Herr
Heinz Schenker
Sängetelstrasse 6
5014 Gretzenbach
Telefon: 062 849 29 46
h.schenker@schenkerpartner.ch

Foto des Waldhauses

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Wasserhärte

Der Grundwasserbezug erfolgt aus dem Pumpwerk Spitzacker der Gemeinde Schönenwerd. Die gute Qualtität des Grundwassers erfordert keine Behandlung.
Die Wasserqualität wird regelmässig untersucht und analysiert. Die letzte Beurteilung des Trinkwassers durch das analytische Labor Bachema AG hat ergeben, dass alle Proben den Anforderungen an Trinkwasser entsprechen.
Die Gesamthärte beträgt 32.5 °fH (französische Härtegrade)
Der Nitratgehalt beträgt 21.5 mg/l
Weitere Auskünfte über das Trinkwasser erteilt das Bausekretariat (Telefon 062 858 80 51).

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Wegzug

Alle nötigen Informationen bei einem Wegzug aus der Gemeinde finden Sie unter Abmeldung.

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Wehrpflichtige

Die Wehrpflichtigen erfüllen ihre Meldepflicht entsprechend den Weisungen auf Seite 2 des Dienstbüchleins.

Ereignis Wer meldet wem Frist
Wechsel von Wohnort oder Wohnadresse Alle Schweizer bis und mit 42. Altersjahr Sektionschef innerhalb von 14 Tagen unter Vorweisung des Dienstbüchleins
Auslandurlaub Alle Schweizer bis und mit 42. Altersjahr Sektionschef 4 Wochen vor Ausreise
Verlust des Dienstbüchleins Alle Schweizer bis und mit 42. Altersjahr Sektionschef innerhalb von 14 Tagen

Für Schutzdienstpflichte (Zivilschutz) ohne militärische Meldepflicht erfolgt die Mutationsmeldung direkt durch die Zivilschutzstelle. 

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Winterdienst

Gemeindestrassen
Damit eine einwandfreie Schneeräumung gewährleistet werden kann, bitten wir die Bevölkerung, Fahrzeuge von öffentlichen Strassen, Plätzen und Trottoirs zu entfernen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Gemeinde jede Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen, die durch den Schneepflug, Splitter oder Salz entstehen können, ablehnt.

Bei der Freilegung privater Plätze und Eingänge darf der Schnee weder auf die Strasse noch auf das Trottoir geworfen werden.

Hydranten sind vom Schnee freizulegen.

Privatstrassen
Das Schneeräumen und evtl. Salzen der Privatstrassen ist Sache der Eigentümer der Privatstrasse.

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Wochenaufenthalter

Als Wochenaufenthalter benötigen Sie einen Heimatausweis.

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Wohnsitzbescheinigung

Eine Wohnsitzbescheinigung kann auf der Einwohnerkontrolle gegen die Gebühr von Fr. 10.- bezogen werden. Sie können die Bescheinigung mittels Kontaktformular bestellen, müssen diese jedoch auf der Einwohnerkontrolle abholen.

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