|
Was erledige ich wo?
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Inhalt W
Waldhaus
Das Waldhaus der Bürgergemeinde Gretzenbach kann gemietet
werden. Für weitere Informationen oder Reservationen wenden Sie sich bitte
an:
Herr Heinz Schenker Sängetelstrasse 6 5014
Gretzenbach Telefon: 062 849 29 46 h.schenker@schenkerpartner.ch
Foto des
Waldhauses
zurück
Wasserhärte
Der Grundwasserbezug erfolgt aus dem Pumpwerk Spitzacker der
Gemeinde Schönenwerd. Die gute Qualtität des Grundwassers erfordert keine
Behandlung. Die Wasserqualität wird regelmässig untersucht und analysiert.
Die letzte Beurteilung des Trinkwassers durch das analytische Labor Bachema
AG hat ergeben, dass alle Proben den Anforderungen an
Trinkwasser entsprechen. Die Gesamthärte beträgt 32.5 °fH
(französische Härtegrade) Der Nitratgehalt beträgt 21.5 mg/l Weitere
Auskünfte über das Trinkwasser erteilt das Bausekretariat (Telefon 062 858 80
51).
zurück
Wegzug
Alle nötigen Informationen bei einem Wegzug aus der Gemeinde
finden Sie unter Abmeldung.
zurück
Wehrpflichtige
Die Wehrpflichtigen erfüllen ihre Meldepflicht entsprechend
den Weisungen auf Seite 2 des Dienstbüchleins.
| Ereignis |
Wer meldet |
wem |
Frist |
| Wechsel von Wohnort oder
Wohnadresse |
Alle Schweizer bis und mit 42.
Altersjahr |
Sektionschef |
innerhalb von 14 Tagen unter
Vorweisung des Dienstbüchleins |
| Auslandurlaub |
Alle Schweizer bis und mit 42.
Altersjahr |
Sektionschef |
4 Wochen vor Ausreise |
| Verlust des Dienstbüchleins |
Alle Schweizer bis und mit 42.
Altersjahr |
Sektionschef |
innerhalb von 14
Tagen |
Für Schutzdienstpflichte (Zivilschutz) ohne militärische
Meldepflicht erfolgt die Mutationsmeldung direkt durch
die Zivilschutzstelle.
zurück
Winterdienst
Gemeindestrassen Damit eine einwandfreie
Schneeräumung gewährleistet werden kann, bitten wir die Bevölkerung, Fahrzeuge
von öffentlichen Strassen, Plätzen und Trottoirs zu entfernen. Wir machen
ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Gemeinde jede Haftung für
Beschädigungen an Fahrzeugen, die durch den Schneepflug, Splitter oder Salz
entstehen können, ablehnt.
Bei der Freilegung privater Plätze und Eingänge darf der
Schnee weder auf die Strasse noch auf das Trottoir geworfen werden.
Hydranten sind vom Schnee freizulegen.
Privatstrassen Das Schneeräumen und evtl.
Salzen der Privatstrassen ist Sache der Eigentümer der Privatstrasse.
zurück
Wochenaufenthalter
Als Wochenaufenthalter benötigen Sie einen Heimatausweis.
zurück
Wohnsitzbescheinigung
Eine Wohnsitzbescheinigung kann auf der Einwohnerkontrolle
gegen die Gebühr von Fr. 10.- bezogen werden. Sie können die Bescheinigung
mittels Kontaktformular bestellen,
müssen diese jedoch auf der Einwohnerkontrolle abholen.
zurück
|