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Väterberatung
Informationen zur Väterberatung finden Sie unter dem
Stichwort Mütter- und
Väterberatung.
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Vereine: Steuerpflichtig ab 1. Januar 2001
Sport-, Musik-, Gesangsvereine, Vereine mit kulturellen,
politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen Zwecken usw. sind ab
1.1.2001 auch bei den Staats- und Gemeindesteuern (bisher nur bei der
direkten Bundessteuer) steuerpflichtig.
Infos: www.so.ch/fd/stv
| Gesetzliche Meldepflicht beim
Erreichen folgender Grenzen: |
Reingewinne ab Fr.
5'000.-- oder |
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Vermögen ab Fr.
200'000.-- |
Kontaktperson bei Fragen: Frau Anita Liechti, Telefon 032
627 87 49, Fax 032 627 87 40, E-Mail: anita.liechti@fd.so.ch
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Vorbezug Gemeindesteuern
Grundsätzlich basiert der Vorbezug auf der
letzten definitiven Steuerveranlagung. Beispielsweise basiert
der Vorbezug 2012 auf der Veranlagung 2010, welche normalerweise im
Laufe des Jahres 2011 zugestellt wird. Wo eine Veranlagung fehlt,
werden die letzten verfügbaren Faktoren - unter Anhörung des Steuerpflichtigen -
berücksichtigt. Sollte der in Rechnung gestellte Betrag jedoch wesentlich anders
berechnet werden aus Gründen, die uns nicht bekannt sind (Erwerbsaufgabe,
Pensionierung, Heirat etc.), bitten wir Sie um sofortige Mitteilung, damit wir Ihnen eine korrigierte
Vorbezugsrechnung senden können. Nach dem 1. April können keine Änderungen mehr
vorgenommen werden.
Die Vorbezugsrechnung der Gemeindesteuern wird jeweils in
einer Nettorechnung mit Skontoabzug und 3 Ratenrechnungen für den Gesamtbetrag
zugestellt. Falls Sie die Nettorechnung bezahlen, können Sie die Ratenrechnungen
vernichten und umgekehrt. Nettorechnung: Bei Bezahlung des gesamten Betrages
bis am 30. April erhalten Sie eine Reduktion (Skonto) von 2% auf den ganzen
Steuerbetrag (bereits auf Nettorechnung abgezogen). Ratenrechnung: Bei
Bezahlung in Raten von je 1/3 des ganzen Steuerbetrages per 30. April, 31.
August und 31. Dezember (ohne Skonto). Die Nettorechnung entfällt in diesem
Fall.
Allfällige frühere Guthaben auf Ihrem Steuerkonto sind auf den
Vorbezugsrechnungen abgezogen. Wünschen Sie zusätzliche Einzahlungsscheine,
können Sie diese direkt mittels Kontaktformular bei der Finanzverwaltung
bestellen.
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