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Väterberatung

Informationen zur Väterberatung finden Sie unter dem Stichwort Mütter- und Väterberatung.

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Vereine: Steuerpflichtig ab 1. Januar 2001

Sport-, Musik-, Gesangsvereine, Vereine mit kulturellen, politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen Zwecken usw. sind ab 1.1.2001 auch bei den Staats- und Gemeindesteuern (bisher nur bei der direkten Bundessteuer) steuerpflichtig.

Infos: www.so.ch/fd/stv

Gesetzliche Meldepflicht beim Erreichen folgender Grenzen: Reingewinne ab Fr.  5'000.--
oder
Vermögen    ab Fr. 200'000.--

Kontaktperson bei Fragen:
Frau Anita Liechti, Telefon 032 627 87 49, Fax 032 627 87 40, E-Mail: anita.liechti@fd.so.ch

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Vorbezug Gemeindesteuern

Grundsätzlich basiert der Vorbezug auf der letzten definitiven Steuerveranlagung. Beispielsweise basiert der Vorbezug 2012 auf der Veranlagung 2010, welche normalerweise im Laufe des Jahres 2011 zugestellt wird. Wo eine Veranlagung fehlt, werden die letzten verfügbaren Faktoren - unter Anhörung des Steuerpflichtigen - berücksichtigt. Sollte der in Rechnung gestellte Betrag jedoch wesentlich anders berechnet werden aus Gründen, die uns nicht bekannt sind (Erwerbsaufgabe, Pensionierung, Heirat etc.), bitten wir Sie um sofortige Mitteilung, damit wir Ihnen eine korrigierte Vorbezugsrechnung senden können. Nach dem 1. April können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.

Die Vorbezugsrechnung der Gemeindesteuern wird jeweils in einer Nettorechnung mit Skontoabzug und 3 Ratenrechnungen für den Gesamtbetrag zugestellt. Falls Sie die Nettorechnung bezahlen, können Sie die Ratenrechnungen vernichten und umgekehrt.
Nettorechnung: Bei Bezahlung des gesamten Betrages bis am 30. April erhalten Sie eine Reduktion (Skonto) von 2% auf den ganzen Steuerbetrag (bereits auf Nettorechnung abgezogen).
Ratenrechnung: Bei Bezahlung in Raten von je 1/3 des ganzen Steuerbetrages per 30. April, 31. August und 31. Dezember (ohne Skonto). Die Nettorechnung entfällt in diesem Fall.

Allfällige frühere Guthaben auf Ihrem Steuerkonto sind auf den Vorbezugsrechnungen abgezogen. Wünschen Sie zusätzliche Einzahlungsscheine, können Sie diese direkt mittels Kontaktformular bei der Finanzverwaltung bestellen.

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