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Was erledige ich wo?
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Inhalt T
Tierkörperentsorgung
Tote Tierkörper müssen in der Sammelstelle
Stüsslingen von 08.00 bis 20.00 Uhr (ohne Verpackung und Gebinde) entsorgt
werden.
Regionales Notschlachtlokal
Stüsslingen Tierkörpersammelstelle Hauptstrasse 53 4655 Stüsslingen
Dies gilt für umgestandene, totgeborene
oder nicht zur Fleischgewinnung getötete Tiere, inklusive kleine Heimtiere,
Geflügel und Vögel oder Teile davon bis zum Maximalgewicht von 150 kg.
Ausgenommen sind unzerlegte Tierkörper mit einem Gewicht von über 150 kg.
Diese Tierkörper sind im GZM Extraktionswerk in Lyss (Industriering 30, 3250
Lyss, Telefon 032 387 47 87) durch die Tierhalter zu entsorgen.
Tote Kleintiere (z.B. Katzen, Hunde usw.)
bis zum Maximalgewicht von 10 kg dürfen auf dem Privatgrund vergraben werden,
wenn das Gebiet nicht in einer Grundwasserschutzzone liegt.
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Touristen
Touristen und Besucher von in der Schweiz
lebenden Ausländern dürfen sich bis max. 3 Monate in der Schweiz aufhalten, ohne
sich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. 3 Monate
übersteigende Aufenthalte sind anmeldepflichtig.
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