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Durch Klicken auf obiges Bild gelangen Sie direkt zu den Erläuterungen
zur aktuellen Steuererklärung. |
SBB
SBB Reisebüro, Bahnhof Schönenwerd, Bahnhofstrasse 4, 5012
Schönenwerd: Verkauf von Bahn-Fahrausweisen für Schweiz und Ausland,
Gruppenreisen, Ferienreisen, Abos für SBB, TVAG (BBA) und TVO.
Öffnungszeiten Montag-Freitag 08.00-11.45 und 14.00-18.00, Samstag, Sonntag
und allg. Feiertage geschlossen. Telefon 051 229 73 39, Fax 051 229 79
75 E-mail: reisebuero.schoenenwerd@sbb.ch Link
SBB: www.sbb.ch
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Schlittelweg Hashubelweg
Bei guten Schneeverhältnissen wird der Hashubelweg wieder als
Schlittelweg entsprechend signalisiert. Wir wünschen den Kindern viel Spass beim
Schlitteln und bitten die Anwohner des Hashubelweges um Verständnis.
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Schulferien
Informationen zu Schulferien und Feiertagen erhalten Sie auf
der Seite der Schule.
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Schulzahnpflege
Seit der Einführung des neuen Reglements für die
Schulzahnpflege werden keine Leistungen mehr an Zahnbehandlungen, wohl aber
an kieferorthopädische Massnahmen (Gebissregulationen) erbracht. Seit
1.8.2007 erfolgt die Rechnungsstellung durch
den Schulzahnarzt zu einem reduzierten Taxpunktwert direkt an die
Eltern. Für Regulationen beim privaten Kieferorthopäden ist nebst der Rechnung
auch der schriftliche Nachweis der Überweisung an den Spezialisten durch
den Schulzahnarzt beizubringen (§ 18, Abs. 2). Der Leistungsanspruch
kann unaufgefordert bei der Finanzverwaltung durch das Einreichen
folgender Unterlagen gestellt werden:
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entweder |
- Originalrechnung für die Behandlung (mit
Rückweisungsvermerk der Krankenkasse) |
|
oder |
- Abrechnung der Krankenkasse oder anderer
Leistungserbringer (z.B. Invalidenversicherung) |
Als Nachweis für die Überweisung an einen Spezialisten
durch den Schulzahnarzt genügt eine Kopie des Eintrags im
Kontrollheft. zurück
Spitex
Informationen zur Spitex erhalten Sie auf der Visitenkarte
der Spitex-Organisation Däniken-Gretzenbach-Walterswil.
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Steuererklärungen
Der Versand der Steuererklärungen erfolgt jeweils ab
Ende Januar zentral durch das Kantonale Steueramt. Die ausgefüllte und
unterschriebene Steuererklärung ist jeweils bis spätestens 31.
März direkt an das Steueramt des Kantons
Solothurn, Abteilung Register und Scanning, Werkhofstr. 29c, 4509
Solothurn eingereicht werden. Dazu liegt der Steuererklärung ein
frankiertes Rücksendecouvert bei!
Was bedeutet Gegenwartsbemessung beim Ausfüllen der
Steuererklärung?
- Sie deklarieren auf der Steuererklärung die Einkünfte
und Kosten, welche im vorangehenden Kalenderjahr angefallen
sind.
- Aufgrund dieser Steuererklärung erhalten Sie die definitive
Veranlagung und definitive Steuerrechnungen betreffend das
deklarierte, vorhergehende Jahr.
- Erst mit der definitiven Rechnungsstellung der Steuern werden die
bezahlten Vorbezugsraten des letzten Jahres verrechnet.
- Die Vorbezugsrechnung für das laufende Jahr basiert dann jeweils auf der
letzten gültigen Veranlagung, z.B. im März 2012 in der Regel auf der
Veranlagung 2010. Der Versand der Vorbezugsrechnung erfolgt Ende
März und ist zahlbar entweder in 3 Raten oder gesamthaft im
Voraus mit Skontoabzug; die Anrechnung erfolgt jedoch erst rund ein Jahr
später aufgrund der definitiven Veranlagung.
- Sobald Steuerpflichtige volljährig werden und Einkommen
erzielen, empfehlen wir, sich bei der Finanzverwaltung zu melden.
Mit einer angemessenen Vorbezugsrechnung ersparen sich
diese Personen eine spätere, eventuell happige Steuerrechnung
für die rückwärtigen Jahre der Erwerbstätigkeit.
Was ist wichtig?
- begründete Gesuche um Fristverlängerung sind vor
dem Abgabetermin schriftlich mit dem offiziellen
vorgedruckten Formular in der Wegleitung ebenfalls an
das Steueramt des Kantons Solothurn einzureichen
- Gesuche um Verlängerung bis 31. Juli werden stillschweigend registriert
(Mail an: fristverlaengerung.so@fd.so.ch
)
- Fristverlängerungsgesuche über den 31. Juli hinaus sind
gebührenpflichtig (Fr. 30.--); als Bestätigung erhalten Sie eine
Verfügung und Rechnung
- Mahnungen für nicht termingerecht eingereichte Steuererklärungen kosten
Fr. 50.--
Hinweis:
- Zusatzformulare können telefonisch oder ab Internet nachbezogen oder direkt
heruntergeladen werden unter www.steueramt.so.ch
- Eine Gratis-CD-Rom kann am Schalter der Finanzverwaltung abgeholt
werden
- Die Unterschrift beider Ehepartner ist nötig (inkl.
Wertschriftenverzeichnis)
Die Finanzverwaltung bietet Ihnen Hilfe beim Ausfüllen der
Steuererklärung gemäss Gebührentarif während den Schalteröffnungszeiten an (Bitte Unterlagen
Vorjahr mitbringen).
Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen wir ihnen zur
Verfügung.
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Steuerfuss / Steuersatz
Die Gemeindesteuern werden jeweils in Prozent der
einfachen Staatssteuer erhoben (100 %).
| Einwohnergemeinde |
115 % Natürliche
Personen (NP) |
neu ab 1.1.2009, vorher 120
% |
|
145 % Juristische
Persoen (JP) |
neu ab 1.1.2009, vorher 150
% |
| Römisch-katholische
Kirchgemeinde |
19 % |
neu ab 1.1.2005, vorher 21% |
| Evangelisch-reformierte
Kirchgemeinde |
17 % |
neu ab 1.1.2004, vorher 17%+1% |
| Christkatholische
Kirchgemeinde |
23 % |
unverändert |
Die Finanzverwaltung ist für den Steuerbezug der
Einwohnergemeinde und der Römisch-katholischen sowie der
Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde zuständig.
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Steuerpflicht auch für Vereine
Weitere Informationen zur Steuerpflicht für Vereine erhalten
Sie durch Klicken auf Vereine
.
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Steuerrechtliches Domizil
Steuerrechtlich kann eine Person dem Kanton persönlich
(Wohnsitz oder Aufenthalt) oder wirtschaftlich (Beteiligung an
Personenunternehmen oder Grundeigentum im Kanton) zugehörig sein. Der
steuerrechtliche Wohnsitz oder Aufenthalt wird mit dem zivilrechtlichen in der
Regel übereinstimmen, muss es aber nicht. Entsprechende Bestimmungen finden Sie
in den § 8 und 9 des Steuergesetzes. zurück
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach vollendetem
18. Lebensjahr. Das Stimmrecht erfolgt am politischen Wohnsitz, nämlich in der
Gemeinde, wo der Stimmberechtigte wohnt und angemeldet ist.
Wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (ZGB Art. 369)
entmündigt wurde, hat kein Stimmrecht. zurück
Strafregisterauszug
Wenn Sie einen Strafregisterauszug brauchen, können Sie
das entsprechende Formular online beim Bundesamt für Justiz audrucken: www.strafregister.admin.ch.Informationen gibt Ihnen dieses Merkblatt. Sie
erhalten das Gesuchsformular aber auch bei der Gemeindeverwaltung, Schalter
Einwohnerdienste.
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Stromausfall
Prüfen Sie zuerst das Gerät. Ist der Netzstecker richtig
eingesteckt? Ist das Gerät eingeschaltet? Sind die Sicherungen unbeschädigt?
Sind die Fi-Schalter in richtiger Position? Haben auch Ihre Nachbarn keinen
Strom? Nach diesem Check ist gegebenenfalls die AVAG Versorgungs AG in Olten anzurufen (Telefon: 062
286 74 00, durchgehender Pikettdienst).
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