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Durch Klicken auf obiges Bild gelangen Sie direkt zu den Erläuterungen zur aktuellen Steuererklärung.


SBB

SBB Reisebüro, Bahnhof Schönenwerd, Bahnhofstrasse 4, 5012 Schönenwerd:
Verkauf von Bahn-Fahrausweisen für Schweiz und Ausland, Gruppenreisen, Ferienreisen, Abos für SBB, TVAG (BBA) und TVO.
Öffnungszeiten Montag-Freitag 08.00-11.45 und 14.00-18.00, Samstag, Sonntag und allg. Feiertage geschlossen.
Telefon 051 229 73 39, Fax 051 229 79 75
E-mail: reisebuero.schoenenwerd@sbb.ch
Link SBB: www.sbb.ch  

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Schlittelweg Hashubelweg

Bei guten Schneeverhältnissen wird der Hashubelweg wieder als Schlittelweg entsprechend signalisiert. Wir wünschen den Kindern viel Spass beim Schlitteln und bitten die Anwohner des Hashubelweges um Verständnis.

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Schulferien

Informationen zu Schulferien und Feiertagen erhalten Sie auf der Seite der Schule.

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Schulzahnpflege

Seit der Einführung des neuen Reglements für die Schulzahnpflege werden keine Leistungen mehr an Zahnbehandlungen, wohl aber an kieferorthopädische Massnahmen (Gebissregulationen) erbracht. Seit 1.8.2007 erfolgt die Rechnungsstellung durch den Schulzahnarzt zu einem reduzierten Taxpunktwert direkt an die Eltern. Für Regulationen beim privaten Kieferorthopäden ist nebst der Rechnung auch der schriftliche Nachweis der Überweisung an den Spezialisten durch den Schulzahnarzt beizubringen (§ 18, Abs. 2). Der Leistungsanspruch kann unaufgefordert bei der Finanzverwaltung durch das Einreichen folgender Unterlagen gestellt werden:

entweder

- Originalrechnung für die Behandlung (mit Rückweisungsvermerk der Krankenkasse)

oder

- Abrechnung der Krankenkasse oder anderer Leistungserbringer (z.B. Invalidenversicherung)

Als Nachweis für die Überweisung an einen Spezialisten durch den Schulzahnarzt genügt eine Kopie des Eintrags im Kontrollheft.

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Spitex

Informationen zur Spitex erhalten Sie auf der Visitenkarte der Spitex-Organisation Däniken-Gretzenbach-Walterswil.

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Steuererklärungen

Der Versand der Steuererklärungen erfolgt jeweils ab Ende Januar zentral durch das Kantonale Steueramt. Die ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung ist jeweils bis spätestens 31. März  direkt an das Steueramt des Kantons Solothurn, Abteilung Register und Scanning, Werkhofstr. 29c, 4509 Solothurn eingereicht werden. Dazu liegt der Steuererklärung ein frankiertes Rücksendecouvert bei!

Was bedeutet Gegenwartsbemessung beim Ausfüllen der Steuererklärung?

  • Sie deklarieren auf der Steuererklärung die Einkünfte und Kosten, welche im vorangehenden Kalenderjahr angefallen sind.
  • Aufgrund dieser Steuererklärung erhalten Sie die definitive Veranlagung und definitive Steuerrechnungen betreffend das deklarierte, vorhergehende Jahr.
  • Erst mit der definitiven Rechnungsstellung der Steuern werden die bezahlten Vorbezugsraten des letzten Jahres verrechnet.
  • Die Vorbezugsrechnung für das laufende Jahr basiert dann jeweils auf der letzten gültigen Veranlagung, z.B. im März 2012 in der Regel auf der Veranlagung 2010. Der Versand der Vorbezugsrechnung erfolgt Ende März und ist zahlbar entweder in 3 Raten oder gesamthaft im Voraus mit Skontoabzug; die Anrechnung erfolgt jedoch erst rund ein Jahr später aufgrund der definitiven Veranlagung.
  • Sobald Steuerpflichtige volljährig werden und Einkommen erzielen, empfehlen wir, sich bei der Finanzverwaltung zu melden. Mit einer angemessenen Vorbezugsrechnung ersparen sich diese Personen eine spätere, eventuell happige Steuerrechnung für die rückwärtigen Jahre der Erwerbstätigkeit.

 Was ist wichtig?

  • begründete Gesuche um Fristverlängerung sind vor dem Abgabetermin schriftlich mit dem offiziellen vorgedruckten Formular in der Wegleitung ebenfalls  an das Steueramt des Kantons Solothurn  einzureichen
  • Gesuche um Verlängerung bis 31. Juli werden stillschweigend registriert (Mail an: fristverlaengerung.so@fd.so.ch )
  • Fristverlängerungsgesuche über den 31. Juli hinaus sind gebührenpflichtig (Fr. 30.--); als Bestätigung erhalten Sie eine Verfügung und Rechnung
  • Mahnungen für nicht termingerecht eingereichte Steuererklärungen kosten Fr. 50.--

Hinweis:

  • Zusatzformulare können telefonisch oder ab Internet nachbezogen oder direkt heruntergeladen werden unter www.steueramt.so.ch
  • Eine Gratis-CD-Rom kann am Schalter der Finanzverwaltung abgeholt werden
  • Die Unterschrift beider Ehepartner ist nötig (inkl. Wertschriftenverzeichnis)

Die Finanzverwaltung bietet Ihnen Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung gemäss Gebührentarif während den Schalteröffnungszeiten an (Bitte Unterlagen Vorjahr mitbringen).

Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen wir ihnen zur Verfügung.

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Steuerfuss / Steuersatz

Die Gemeindesteuern werden jeweils in Prozent der einfachen Staatssteuer erhoben (100 %).

Einwohnergemeinde 115 % Natürliche Personen (NP) neu ab 1.1.2009, vorher 120 %
145 % Juristische Persoen (JP) neu ab 1.1.2009, vorher 150 %
Römisch-katholische Kirchgemeinde 19 % neu ab 1.1.2005, vorher 21%
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

17 %

neu ab 1.1.2004, vorher 17%+1%
Christkatholische Kirchgemeinde 23 % unverändert

Die Finanzverwaltung ist für den Steuerbezug der Einwohnergemeinde und der Römisch-katholischen sowie der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde zuständig.

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Steuerpflicht auch für Vereine

Weitere Informationen zur Steuerpflicht für Vereine erhalten Sie durch Klicken auf Vereine .

Steuerrechtliches Domizil

Steuerrechtlich kann eine Person dem Kanton persönlich (Wohnsitz oder Aufenthalt) oder wirtschaftlich (Beteiligung an Personenunternehmen oder Grundeigentum im Kanton) zugehörig sein. Der steuerrechtliche Wohnsitz oder Aufenthalt wird mit dem zivilrechtlichen in der Regel übereinstimmen, muss es aber nicht. Entsprechende Bestimmungen finden Sie in den § 8 und 9 des Steuergesetzes.

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Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach vollendetem 18. Lebensjahr. Das Stimmrecht erfolgt am politischen Wohnsitz, nämlich in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte wohnt und angemeldet ist.

Wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (ZGB Art. 369) entmündigt wurde, hat kein Stimmrecht.

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Strafregisterauszug

Wenn Sie einen Strafregisterauszug brauchen, können Sie das entsprechende Formular online beim Bundesamt für Justiz audrucken: www.strafregister.admin.ch.Informationen gibt Ihnen dieses Merkblatt. Sie erhalten das Gesuchsformular aber auch bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerdienste.

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Stromausfall

Prüfen Sie zuerst das Gerät. Ist der Netzstecker richtig eingesteckt? Ist das Gerät eingeschaltet? Sind die Sicherungen unbeschädigt? Sind die Fi-Schalter in richtiger Position? Haben auch Ihre Nachbarn keinen Strom? Nach diesem Check ist gegebenenfalls die AVAG Versorgungs AG in Olten anzurufen (Telefon: 062 286 74 00, durchgehender Pikettdienst).

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