Sitemap
Kontakt
Drucken
Impressum
Home

 

Was erledige ich wo?

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O   P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

Inhalt I

Identitätskarte (ID)

Ab 2003 regelt das Bundesamt für Polizei die Abwicklung von Ausweisen neu. Identitätskarten können deshalb nicht mehr online vorbestellt werden. 

Für Pass und Identitätskarte gibt es ein einheitliches Ausstellungsverfahren. Die Ausweise werden bei der Gemeinde beantragt. Unmündige und Entmündigte benötigen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters.

Bei Verlust der Identitätskarte ist für die Ausstellung einer neuen Karte eine Verlustmeldung der Polizei abzugeben.

Achtung: Die Identitätskarte ist nicht in allen Ländern gültig. Für nähere Angaben nehmen Sie bitte mit einem Reisebüro Kontakt auf.

Der Gesuchsteller muss persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde erscheinen, ein aktuelles, professionelles Passfoto abgeben und seine Grösse angeben (ab 14. Geburtstag). Die alte IDK muss zwingend zur Annullierung mitgebracht werden. Die Identitätskarte kann nicht verlängert werden. Kindereinträge sind nicht möglich.

Gebühren bis 3. Geburtstag Fr. 35.-

3 Jahre gültig

  3. bis 18. Geburtstag Fr. 35.- 5 Jahre gültig
  ab 18. Geburtstag Fr. 70.- 10 Jahre gültig
Ausstelldauer ca. 2 Wochen    

Pass und Identitätskarte können gleichzeitig erworben werden (Kombi-Antrag). Ein Kombi-Antrag kostet für eine erwachsene Person Fr. 138.- und für Kinder Fr. 73.-.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit der Einwohnerkontrolle Kontakt auf.

zurück