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Inhalt I
Identitätskarte (ID)
Ab 2003 regelt das Bundesamt für Polizei die Abwicklung von
Ausweisen neu. Identitätskarten können deshalb nicht mehr online vorbestellt
werden.
Für Pass und Identitätskarte gibt es ein einheitliches
Ausstellungsverfahren. Die Ausweise werden bei der Gemeinde beantragt. Unmündige
und Entmündigte benötigen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin oder des
gesetzlichen Vertreters.
Bei Verlust der Identitätskarte ist für die Ausstellung einer
neuen Karte eine Verlustmeldung der Polizei abzugeben.
Achtung: Die Identitätskarte ist nicht in allen Ländern
gültig. Für nähere Angaben nehmen Sie bitte mit einem Reisebüro Kontakt auf.
Der Gesuchsteller muss persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde erscheinen, ein aktuelles, professionelles Passfoto abgeben
und seine Grösse angeben (ab 14. Geburtstag). Die alte IDK muss zwingend
zur Annullierung mitgebracht werden. Die Identitätskarte kann nicht verlängert
werden. Kindereinträge sind nicht möglich.
| Gebühren |
bis 3. Geburtstag |
Fr. 35.- |
3 Jahre gültig |
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3. bis 18. Geburtstag |
Fr. 35.- |
5 Jahre gültig |
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ab 18. Geburtstag |
Fr. 70.- |
10 Jahre gültig |
| Ausstelldauer |
ca. 2 Wochen |
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Pass und Identitätskarte können gleichzeitig erworben werden
(Kombi-Antrag). Ein Kombi-Antrag kostet für eine erwachsene Person Fr.
138.- und für Kinder Fr. 73.-.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit der Einwohnerkontrolle Kontakt auf.
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