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Was erledige ich wo?
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Inhalt H
Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird vom Gemeindeschreiber
ausgestellt und kostet Fr. 10.-. zurück
Heimatausweis
Ein Heimatausweis wird benötigt, wenn sich jemand während der Woche nicht an
dem Ort aufhält, in welchem sein Heimatschein deponiert ist
(Wochenaufenthalter). Ein Wochenaufenthalter darf nur während der Woche
"extern" wohnen. Er ist verpflichtet, während der Wochenenden an seinen
regulären Wohnort zurückzukehren, d.h. dorthin, wo sein Heimatschein deponiert
ist. Dies gilt insbesondere für Schüler, Kursbesucher, Volontäre, Lehrlinge,
Studenten, etc. Der Wochenaufenthalter ist am Wochenaufenthaltsort weder
stimmberechtigt noch steuerpflichtig.
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Heimatschein
Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers
und der Schweizerin im Inland. Der Heimatschein gilt als Ausweispapier, mit
dem die Meldepflicht bei den Einwohnerkontrollen erfüllt wird. Er ist bei der
Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde deponiert.
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Handelsregisteramt
Kantonales Handelsregister Schmelzihof Wengimattstrasse
2 4710 Klus-Balsthal Telefon 062 311 90 51 Telefax 062 311 90
10 Website Handelsregister
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Hundemarken
Die Hundemarke muss jährlich bis spätestens 30.
April für Fr. 80.- bezogen und bezahlt werden. Sie
dient als Quittung für die bezahlte Hundesteuer und erleichtert das rasche
Identifizieren eines entlaufenen Tieres. Sie ist am Halsband des Hundes
anzubringen. Die Meldepflicht besteht für alle Hunde, welche am 1.
April über 3 Monate alt sind. Für Diensthunde der Armee, der Polizei und des
Grenzwachkorps sowie für Blindenführhunde ist der entsprechende
Ausbildungsausweis vorzulegen. Wird ein Hund nach dem 1. April drei Monate
alt oder neu erworben, ist dies unaufgefordert innert 14 Tagen zu melden und die
Hundesteuer zu entrichten. Hundebesitzer, welche keinen Hund mehr halten, werden
gebeten, dies der Gemeindeverwaltung zu melden. Sie vermeiden damit
ungerechtfertigte Mahnungen. Der Ausweis der Tollwut-Schutzimpfung muss nicht
mehr vorgewiesen werden. Wir empfehlen aber, die Tiere auf freiwilliger Basis
weiterhin regelmässig impfen zu lassen. NEU: Alle Hunde müssen mit einem
Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank "ANIS" registriert sein.
Kennzeichnung und Registrierung werden durch den Tierarzt oder die Tierärztin
gegen Bezahlung vorgenommen. Für Reisen ins Ausland ist der Mikrochip in jedem
Fall obligatorisch. Strafbestimmungen: Wer vorsätzlich oder fahrlässig diesen
Bestimmungen zuwiderhandelt, kann gestützt auf das Tierseuchengesetz des Bundes
mit Busse bis 2'000 Franken bestraft werden. Zusätzlich gilt eine kantonale
Bewilligungspflicht für spezielle Hunderassen. Auskünfte: Veterinärdienst Kanton
Solothurn, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn, Telefon 032 627 25 13,
http://www.so.ch/departemente/volkswirtschaft/amt-fuer-landwirtschaft/veterinaerdienst.html zurück
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