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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird vom Gemeindeschreiber ausgestellt und kostet Fr. 10.-.

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Heimatausweis

Ein Heimatausweis wird benötigt, wenn sich jemand während der Woche nicht an dem Ort aufhält, in welchem sein Heimatschein deponiert ist (Wochenaufenthalter).
Ein Wochenaufenthalter darf nur während der Woche "extern" wohnen. Er ist verpflichtet, während der Wochenenden an seinen regulären Wohnort zurückzukehren, d.h. dorthin, wo sein Heimatschein deponiert ist. Dies gilt insbesondere für Schüler, Kursbesucher, Volontäre, Lehrlinge, Studenten, etc.
Der Wochenaufenthalter ist am Wochenaufenthaltsort weder stimmberechtigt noch steuerpflichtig.

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Heimatschein

Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers und der Schweizerin im Inland. Der Heimatschein gilt als Ausweispapier, mit dem die Meldepflicht bei den Einwohnerkontrollen erfüllt wird. Er ist bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde deponiert.

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Handelsregisteramt

Kantonales Handelsregister
Schmelzihof
Wengimattstrasse 2
4710 Klus-Balsthal
Telefon 062 311 90 51
Telefax 062 311 90 10
Website Handelsregister

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Hundemarken

Die Hundemarke muss jährlich bis spätestens 30. April für Fr. 80.- bezogen und bezahlt werden. Sie dient als Quittung für die bezahlte Hundesteuer und erleichtert das rasche Identifizieren eines entlaufenen Tieres. Sie ist am Halsband des Hundes anzubringen. Die Meldepflicht besteht für alle Hunde, welche am 1. April über 3 Monate alt sind. Für Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachkorps sowie für Blindenführhunde ist der entsprechende Ausbildungsausweis vorzulegen. Wird ein Hund nach dem 1. April drei Monate alt oder neu erworben, ist dies unaufgefordert innert 14 Tagen zu melden und die Hundesteuer zu entrichten. Hundebesitzer, welche keinen Hund mehr halten, werden gebeten, dies der Gemeindeverwaltung zu melden. Sie vermeiden damit ungerechtfertigte Mahnungen. Der Ausweis der Tollwut-Schutzimpfung muss nicht mehr vorgewiesen werden. Wir empfehlen aber, die Tiere auf freiwilliger Basis weiterhin regelmässig impfen zu lassen. NEU: Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank "ANIS" registriert sein. Kennzeichnung und Registrierung werden durch den Tierarzt oder die Tierärztin gegen Bezahlung vorgenommen. Für Reisen ins Ausland ist der Mikrochip in jedem Fall obligatorisch. Strafbestimmungen: Wer vorsätzlich oder fahrlässig diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, kann gestützt auf das Tierseuchengesetz des Bundes mit Busse bis 2'000 Franken bestraft werden. Zusätzlich gilt eine kantonale Bewilligungspflicht für spezielle Hunderassen. Auskünfte: Veterinärdienst Kanton Solothurn, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn, Telefon 032 627 25 13, http://www.so.ch/departemente/volkswirtschaft/amt-fuer-landwirtschaft/veterinaerdienst.html  

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