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Einfriedigungen

§ 262 EG ZGB (Zivilrecht, nicht Baurecht)
... Mangels gegenteiliger Vereinbarung dürfen neue Einfriedigungen, die auf der Grundstückgrenze oder in einem Abstand von weniger als 3 m von der Grenze entfernt stehen, eine Höhe von höchstens 2 m erreichen. Der Regierungsrat kann im Interesse der Verkehrssicherheit über den Abstand von Bäumen und Sträuchern sowie über die zulässige Höhe von Einfriedigungen längs öffentlichen Strassen besondere Vorschriften aufstellen.
Die besonderen strassenpolizeilichen Vorschriften bleiben vorbehalten.

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Einbürgerung

Es wird zwischen der normalen und der erleichterten Einbürgerung unterschieden.

Einbürgerung in Gretzenbach 
Schweizer oder Ausländer können ein Gesuch um Einbürgerung (als Gretzenbacher Bürger) bei der Bürgergemeinde Gretzenbach stellen.
Auskünfte über Voraussetzungen, Vorgehen und Kosten erhalten Sie bei der Bürgergemeinde Gretzenbach: Sylvia Zübli, Köllikerstrasse 62, 5014 Gretzenbach, Telefon 062 849 38 34, sylvia.zübli@yetnet.ch

Erleichterte Einbürgerung
Ausländer mit schweizerischem Ehepartner können - sofern sie die Voraussetzungen erfüllen - das Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Sie erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ihres schweizerischen Ehepartners.
Auskünfte erteilt das Bundesamt für Ausländerfragen, Quellenweg 15, 3003 Bern, Telefon 031 322 11 13, www.auslaender.ch.

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Elektronik-Schrott (ab 1.1.2003)

Gemäss Verordnung über die Rückgabe von Elektro-Geräten (VREG) werden folgende Geräte durch den Fachhandel und den Muldenplatz GRATIS zurückgenommen:

Büro- und Informatikgeräte, Telefon- & Faxapparate, Unterhaltungselektronik (TV, Radio, Audio, Video, Foto), Haushaltgeräte (Kühlgeräte, Klimageräte, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Staubsauger).

Ausserdem nimmt folgende Annahmestelle diesen Elektronikschrott ebenfalls GRATIS entgegen:

Galliker Transport & Logistik AG
Bahnhofstrasse 11
4658 Däniken
Rampe 1
Montag-Freitag 09.00-12.00/13.00-16.00 Uhr
Telefon 062 288 92 88

Weiterhin kostenpflichtig zum Preis von Fr. 1.70/kg bleibt die Rücknahme von: Elektrogeräten des Bau-, Garten- und Hobbymarktes, Haustechnik, Beleuchtungskörper, Elektronische Spielgeräte, Tonermodule etc. 

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Elementarschäden

Die Gebäude-Schadenanzeige der Solothurnischen Gebäudeversicherung kann gemacht werden bei:

Schäden am Gebäude wegen:

  • Feuer, Rauch, Hitze, Explosion, Blitzschlag, Elektrizität
  • Erd- und Felsrutschungen, Steinschlag, Meteoriten
  • Sturmwind (Windgeschwindigkeit mindestens 75 km/h)
  • Ausserordentlichen Grundwasserbewegungen und natürliche Bodenbewegungen
  • Hagelschlag; Schneelast und Schneerutschungen
  • Hochwasser/Überschwemmungen

Schäden auf dem Gebäudeareal wegen:

  • Brand
  • Hochwasser und Überschwemmungen
  • Erd- und Felsrutschungen, Steinschlag, Meteoriten
  • Ausserordentlichen Grundwasserbewegungen und natürlichen Bodenbewegungen

Die entsprechenden Formulare können hier bestellt werden.

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Ergänzungsleistungen (EL)

Informationen zu Ergänzungsleistungen erhalten Sie bei unserer AHV-Zweigstelle in Schönenwerd (Einwohnergemeinde Schönenwerd ) oder direkt beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV oder bei der Kantonalen Ausgleichskasse des Kantons Solothurn.

Anfragen und Termine:
Telefon 062 858 61 06
Klicken Sie hier um das Merkblatt als PDF-Datei herunterzuladen Merkblatt Anmeldung für EL

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