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Was erledige ich wo?
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Inhalt E
Einfriedigungen
§ 262 EG ZGB (Zivilrecht, nicht Baurecht) ... Mangels
gegenteiliger Vereinbarung dürfen neue Einfriedigungen, die auf der
Grundstückgrenze oder in einem Abstand von weniger als 3 m von der Grenze
entfernt stehen, eine Höhe von höchstens 2 m erreichen. Der Regierungsrat kann
im Interesse der Verkehrssicherheit über den Abstand von Bäumen und Sträuchern
sowie über die zulässige Höhe von Einfriedigungen längs öffentlichen Strassen
besondere Vorschriften aufstellen. Die besonderen strassenpolizeilichen
Vorschriften bleiben vorbehalten.
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Einbürgerung
Es wird zwischen der normalen und der
erleichterten Einbürgerung unterschieden.
Einbürgerung
in
Gretzenbach Schweizer oder Ausländer können ein Gesuch um Einbürgerung
(als Gretzenbacher Bürger) bei der Bürgergemeinde Gretzenbach
stellen. Auskünfte
über Voraussetzungen, Vorgehen und Kosten erhalten Sie bei
der Bürgergemeinde Gretzenbach: Sylvia Zübli, Köllikerstrasse 62, 5014 Gretzenbach, Telefon 062 849 38 34, sylvia.zübli@yetnet.ch
Erleichterte
Einbürgerung Ausländer mit schweizerischem Ehepartner können - sofern
sie die Voraussetzungen erfüllen - das Gesuch um erleichterte Einbürgerung
stellen. Sie erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ihres schweizerischen
Ehepartners. Auskünfte erteilt das Bundesamt für Ausländerfragen, Quellenweg
15, 3003 Bern, Telefon 031 322 11 13, www.auslaender.ch.
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Elektronik-Schrott (ab
1.1.2003)
Gemäss Verordnung über die Rückgabe von
Elektro-Geräten (VREG) werden folgende
Geräte durch den Fachhandel und den Muldenplatz GRATIS
zurückgenommen:
Büro- und Informatikgeräte, Telefon- & Faxapparate,
Unterhaltungselektronik (TV, Radio, Audio, Video, Foto), Haushaltgeräte
(Kühlgeräte, Klimageräte, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Staubsauger).
| Ausserdem nimmt folgende
Annahmestelle diesen Elektronikschrott ebenfalls GRATIS
entgegen: |
Galliker Transport &
Logistik AG Bahnhofstrasse 11 4658 Däniken Rampe 1 Montag-Freitag 09.00-12.00/13.00-16.00 Uhr Telefon
062 288 92 88
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Weiterhin kostenpflichtig zum Preis von Fr.
1.70/kg bleibt die Rücknahme von: Elektrogeräten des Bau-, Garten- und
Hobbymarktes, Haustechnik, Beleuchtungskörper, Elektronische Spielgeräte,
Tonermodule etc.
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Elementarschäden
Die Gebäude-Schadenanzeige der
Solothurnischen Gebäudeversicherung kann gemacht werden bei:
Schäden am Gebäude wegen:
- Feuer, Rauch, Hitze, Explosion, Blitzschlag,
Elektrizität
- Erd- und Felsrutschungen, Steinschlag, Meteoriten
- Sturmwind (Windgeschwindigkeit mindestens 75 km/h)
- Ausserordentlichen Grundwasserbewegungen und
natürliche Bodenbewegungen
- Hagelschlag; Schneelast und Schneerutschungen
- Hochwasser/Überschwemmungen
Schäden auf dem Gebäudeareal wegen:
- Brand
- Hochwasser und Überschwemmungen
- Erd- und Felsrutschungen, Steinschlag, Meteoriten
- Ausserordentlichen Grundwasserbewegungen und
natürlichen Bodenbewegungen
Die entsprechenden Formulare können hier
bestellt werden.
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Ergänzungsleistungen (EL)
Informationen zu Ergänzungsleistungen
erhalten Sie bei unserer AHV-Zweigstelle in Schönenwerd (Einwohnergemeinde
Schönenwerd
) oder direkt beim Bundesamt für
Sozialversicherungen BSV oder bei der Kantonalen Ausgleichskasse des Kantons
Solothurn.
Anfragen und Termine: Telefon 062 858 61 06
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