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Bahn

Informationen zu Bahn und Dienstleistungen des Bahnhofes Schönenwerd finden Sie unter SBB .

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Baubewilligung

Die aktuellen Bauausschreibungen können direkt bei den Baugesuchen eingesehen werden. Einsprachen sind schriftlich an die Baukommission zu richten.

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Baubewilligungsgebühren

Durch Klicken auf Baubewilligungsgebühren erhalten Sie eine aktuelle Tarifübersicht.  

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Baugesuche

Bei Bauvorhaben ist bei der Baukommission ein schriftliches Baugesuch einzureichen. Es wird zwischen dem "vereinfachten" und dem "normalen" Baugesuch unterschieden.

"Vereinfachtes" Baugesuch
Für kleinere Bauvorhaben (z.B. Um- und Anbauten, Garagen, Gartenhäuser usw.).
Anforderungen an Baugesuchsakten für Kleinbauten (jeweils im Doppel):

  • Situationsplan (Massstab 1:500) mit eingezeichneten Grenz- und Gebäudeabständen (bei Anbauten, Garagen, etc.)
  • Grundriss, vermasst
  • Mindestens 2 Seitenansichten (Giebelfassade und Längsfassade)
  • Beschreibung des Materials (z.B. Holz, Welleternit, Kunststoff, etc.)
  • Für Normbauten (z.B. Fertiggaragen, Carports, Gartenhäuser, etc.) eventuell Prospekt oder Foto

Auf allen Baugesuchsunterlagen ist die Adresse und Unterschrift des Bauherrn/Gesuchstellers zu vermerken.

"Normales" Baugesuch
Muss bei Neubauten oder grösseren Um- und Anbauten eingereicht werden. Für diese Baugesuch ist das offizielle Baugesuchsformular zu verwenden. Dieses kann mittels Kontaktformular kostenlos beim Bausekretariat bestellt werden.

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Beitragsgesuch für Land- und Kulturschäden

Das Beitragsgesuch an den Schweizerischen und Kantonalen Fonds für Hilfe bei nichtversicherbaren Elementarschäden von Land und Kultur kann bei der Einwohnergemeinde mittels Kontaktformular bestellt werden. 

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Benützung fremden Eigentums

§ 259 EG ZGB (Zivilrecht nicht Baurecht)
Der Eigentümer muss sich das Betreten oder die vorübergehende Benützung seines Bodens gefallen lassen, wenn der Nachbar dieses Recht unbedingt in Anspruch nehmen muss, um ein Gebäude zu errichten oder zu unterhalten, an der Grenze gelegene Brunnen, Dünger-, Jauche- und Abtrittgruben und ähnliche Anlagen zu reinigen oder wieder herzustellen, Grenzmauern instand zu stellen und an der Grenze stehende Grünhecken zu schneiden.
Der Nachbar, der von diesem Recht Gebrauch machen will, hat den Eigentümer vorzeitig zu benachrichtigen.
Er haftet ihm für alle Schäden.
Im Streitfall entscheidet der Amtsgerichtspräsident über den Bestand des Rechts.

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Betreibungsamt

Das Betreibungsamt für die Gemeinde Gretzenbach befindet sich beim Betreibungsamt in Olten. Für Informationen aus dem Betreibungsregister, Anträge oder Bestellung von Betreibungsformularen wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an

Betreibungsamt Olten-Gösgen
Amthausquai 23
4600 Olten
Telefon 062 311 86 33
Telefax 062 311 86 34
Website Betreibungsamt

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Bürgergemeinde

Informationen erhalten sie von der Bürgergemeinde.

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Bus

Für Busfahrpläne oder Busabonnemente wenden Sie sich bitte direkt an die AAR bus+bahn, Hintere Bahnhofstrasse 48 in Aarau, Telefon 051 229 73 50 oder via E-Mail an aarau@aar.ch oder besuchen Sie die Website www.aar.ch.

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Bus-Abonnement

Abonnemente der AAR bus+bahn Aarau und des Tarifverbundes Aargau können an der offiziellen AAR-Verkaufsstelle hinter dem Bahnhof Aarau (WSB-Bahnhof, Hintere Bahnhofstrasse 48), am Info-Schalter des Verkehrsbüros Aarau (Graben 42) und an den SBB-Bahnhöfen Aarau und Schönenwerd bezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei AAR bus+bahn in Aarau (Telefon 051 229 73 50) oder unter www.aar.ch sowie beim Tarifverbund Aargau unter  www.a-welle.ch .

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