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Was erledige ich wo?
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Inhalt B
Bahn
Informationen zu Bahn und Dienstleistungen des Bahnhofes
Schönenwerd finden Sie unter SBB .
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Baubewilligung
Die aktuellen Bauausschreibungen können direkt bei den Baugesuchen eingesehen werden.
Einsprachen sind schriftlich an die Baukommission zu richten.
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Baubewilligungsgebühren
Durch Klicken auf Baubewilligungsgebühren erhalten Sie eine aktuelle
Tarifübersicht.
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Baugesuche
Bei Bauvorhaben ist bei der Baukommission ein schriftliches Baugesuch
einzureichen. Es wird zwischen dem "vereinfachten" und
dem "normalen" Baugesuch unterschieden.
"Vereinfachtes" Baugesuch Für kleinere
Bauvorhaben (z.B. Um- und Anbauten, Garagen, Gartenhäuser
usw.). Anforderungen an Baugesuchsakten für Kleinbauten (jeweils im
Doppel):
- Situationsplan (Massstab 1:500) mit eingezeichneten Grenz- und
Gebäudeabständen (bei Anbauten, Garagen, etc.)
- Grundriss, vermasst
- Mindestens 2 Seitenansichten (Giebelfassade und Längsfassade)
- Beschreibung des Materials (z.B. Holz, Welleternit, Kunststoff, etc.)
- Für Normbauten (z.B. Fertiggaragen, Carports, Gartenhäuser, etc.)
eventuell Prospekt oder Foto
Auf allen Baugesuchsunterlagen ist die Adresse und Unterschrift des
Bauherrn/Gesuchstellers zu vermerken.
"Normales" Baugesuch Muss bei Neubauten oder
grösseren Um- und Anbauten eingereicht werden. Für diese Baugesuch ist das
offizielle Baugesuchsformular zu verwenden. Dieses kann mittels Kontaktformular kostenlos beim Bausekretariat
bestellt werden.
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Beitragsgesuch für Land- und Kulturschäden
Das Beitragsgesuch an den Schweizerischen und Kantonalen Fonds
für Hilfe bei nichtversicherbaren Elementarschäden von Land und Kultur kann bei
der Einwohnergemeinde mittels Kontaktformular bestellt werden. zurück
Benützung fremden Eigentums
§ 259 EG ZGB (Zivilrecht nicht Baurecht) Der Eigentümer
muss sich das Betreten oder die vorübergehende Benützung seines Bodens gefallen
lassen, wenn der Nachbar dieses Recht unbedingt in Anspruch nehmen muss, um ein
Gebäude zu errichten oder zu unterhalten, an der Grenze gelegene Brunnen,
Dünger-, Jauche- und Abtrittgruben und ähnliche Anlagen zu reinigen oder wieder
herzustellen, Grenzmauern instand zu stellen und an der Grenze stehende
Grünhecken zu schneiden. Der Nachbar, der von diesem Recht Gebrauch machen
will, hat den Eigentümer vorzeitig zu benachrichtigen. Er haftet ihm für alle
Schäden. Im Streitfall entscheidet der Amtsgerichtspräsident über den Bestand
des Rechts.
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Betreibungsamt
Das Betreibungsamt für die Gemeinde Gretzenbach befindet
sich beim Betreibungsamt in Olten. Für Informationen aus dem
Betreibungsregister, Anträge oder Bestellung von
Betreibungsformularen wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an
Betreibungsamt Olten-Gösgen Amthausquai 23 4600
Olten Telefon 062 311 86 33 Telefax 062 311 86 34 Website Betreibungsamt
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Bürgergemeinde
Informationen erhalten sie von der Bürgergemeinde.
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Bus
Für Busfahrpläne oder Busabonnemente wenden Sie sich bitte
direkt an die AAR bus+bahn, Hintere Bahnhofstrasse 48 in Aarau, Telefon 051
229 73 50 oder via E-Mail an aarau@aar.ch oder besuchen Sie die Website www.aar.ch.
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Bus-Abonnement
Abonnemente der AAR bus+bahn Aarau und des
Tarifverbundes Aargau können an der offiziellen AAR-Verkaufsstelle hinter
dem Bahnhof Aarau (WSB-Bahnhof, Hintere Bahnhofstrasse 48), am Info-Schalter des
Verkehrsbüros Aarau (Graben 42) und an den SBB-Bahnhöfen Aarau und
Schönenwerd bezogen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei AAR bus+bahn in Aarau
(Telefon 051 229 73 50) oder unter www.aar.ch sowie beim Tarifverbund Aargau unter www.a-welle.ch .
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