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Abfallentsorgung

Infos zur Abfallentsorgung finden Sie im Abfallkalender.

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Abmelden

Wenn Sie beabsichten von Gretzenbach wegzuziehen bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen auf der Einwohnerkontrolle abzumelden.

Um Ihnen den Heimatschein aushändigen zu können benötigen wir Ihren Schriftenempfangsschein und Ihre neue Adresse.

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Abonnemente

Abonnemente der AAR bus+bahn Aarau und des Tarifverbundes Aargau können an der offiziellen AAR-Verkaufsstelle hinter dem Bahnhof Aarau (Bahnhof Aarau, Hintere Bahnhofstrasse 48), am Info-Schalter des Verkehrsbüros Aarau (Schlossplatz 1) und an den SBB-Bahnhöfen Aarau und Schönenwerd bezogen werden. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei AAR bus+bahn in Aarau (Telefon 062 832 83 83) oder unter www.aar.ch sowie beim Tarifverbund Aargau unter www.a-welle.ch.

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Adressänderung

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle zu melden. Sie können die Meldung direkt mittels Adressänderungsformular vornehmen.

Nach Vorname der Mutation wird Ihnen der neue Schriftenempfangsschein zugestellt.

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AHV/IV/EL

Informationen zu AHV / IV und EL erhalten Sie bei der Sozialregion Unteres Niederamt (SRUN) Schönenwerd, Tel. 062 858 26 00, Mail info@srun.ch  oder direkt beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV oder bei der Kantonalen Ausgleichskasse des Kantons Solothurn.

Formulare für Rentenanmeldungen, Selbstständigkeit oder AHV-Ausweis können ebenfalls bei der SRUN angefordert werden oder direkt auf der Homepage der Kantonalen Ausgleichskasse  heruntergeladen werden.

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Amtliches Publikationsorgan

Das Amtliche Publikationsorgan der Einwohnergemeinde Gretzenbach ist der Niederämter Anzeiger.

Kontakt:

Widmer Druck AG
Offset-/ Formular- und Zeitungsdruck
Bäckerstrasse 4
5012 Schönenwerd
Telefon: 062 849 36 36
Telefax: 062 849 37 84
www.niederaemter-anzeiger.ch

 

Anmelden

Wenn Sie in Gretzenbach zugezogen sind, oder es in der nächsten Zeit beabsichtigen, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen auf der Einwohnerkontrolle als Einwohner oder Wochenaufenthalter anzumelden.

Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen abzugeben:

Schweizer:

  • Heimatschein (wenn fester Wohnsitz)
  • Heimatausweis (wenn nur Wochenaufenthalter)
  • Zivilschutzbüchlein (wenn zivilschutzpflichtig)

Ausländer:

  • Ausländerausweis
  • Kopie des Passes
  • Geburtsschein

Alle:

  • Kopie Familienbüchlein (wenn vorhanden)
  • Bestätigung der Krankenkasse (ausser Wochenaufenthalter)
  • Fr. 10.- für die Anmeldung

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Anpflanzungen

§255 EG ZGB (Zivilrecht, nicht Baurecht)
Für Bäume, ausgenommen Spalierbäume, muss in städtischen Verhältnissen ein Abstand von mindestens 2 m, in ländlichen Verhältnissen von mindestens 3 m von der Grundstückgrenze und von öffentlichen Strassen eingehalten werden.
Bei Zuwiderhaltung kann innert 3 Jahren die Wegschaffung der Bäume verlangt werden.

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Anschlussgebühren (Bauwesen)

Durch Klicken auf Anschlussgebühren erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Tarife im Bauwesen. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Bauausschreibungen

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Arbeitsamt

Stellenlos - wie gehts jetzt weiter? Melden Sie sich direkt bei der Sozialregion Unteres Niederamt (SRUN), Schönenwerd. Tel. 062 858 26 00 oder info@srun.ch.

Weitere Informationen: www.awaso.ch

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Auskünfte an Private

Die Gemeinde erteilt Privaten, welche ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen, über Namen, Alter sowie über alte und neue Adresse einzelner Einwohner und Einwohnerinnen Auskunft.

Jede Person kann einen Ausdruck der Daten verlangen, welche über sie gespeichert sind.

 

Auskünfte allgemein

Unternehmen (Banken, Kreditauskunfteien, Versandhäuser) erhalten gegen Gebühr Auskunft über Zuzugs-, Wegzugs- und aktuelle Adresse einzelner Personen.

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