|
Was erledige ich wo?
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Inhalt A
Abfallentsorgung
Infos zur Abfallentsorgung finden Sie im Abfallkalender.
zurück
Abmelden
Wenn Sie beabsichten von Gretzenbach wegzuziehen bitten wir
Sie, sich innerhalb von 14 Tagen auf der Einwohnerkontrolle abzumelden.
Um Ihnen den Heimatschein aushändigen zu können benötigen wir
Ihren Schriftenempfangsschein und Ihre neue Adresse.
zurück
Abonnemente
Abonnemente der AAR bus+bahn Aarau und des Tarifverbundes
Aargau können an der offiziellen AAR-Verkaufsstelle hinter dem Bahnhof
Aarau (Bahnhof Aarau, Hintere Bahnhofstrasse 48), am Info-Schalter des
Verkehrsbüros Aarau (Schlossplatz 1) und an den SBB-Bahnhöfen Aarau
und Schönenwerd bezogen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei AAR bus+bahn in
Aarau (Telefon 062 832 83 83) oder unter www.aar.ch sowie beim Tarifverbund
Aargau unter www.a-welle.ch.
zurück
Adressänderung
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle zu melden. Sie können die
Meldung direkt mittels Adressänderungsformular vornehmen.
Nach Vorname der Mutation wird Ihnen der neue
Schriftenempfangsschein zugestellt.
zurück
AHV/IV/EL
Informationen zu AHV / IV und EL erhalten Sie bei
der Sozialregion Unteres Niederamt (SRUN) Schönenwerd, Tel. 062 858 26 00,
Mail info@srun.ch oder direkt beim Bundesamt für
Sozialversicherungen BSV oder bei der Kantonalen
Ausgleichskasse des Kantons Solothurn.
Formulare für Rentenanmeldungen, Selbstständigkeit oder
AHV-Ausweis können ebenfalls bei der SRUN angefordert werden oder direkt
auf der Homepage der Kantonalen Ausgleichskasse
heruntergeladen werden.
zurück
Amtliches Publikationsorgan
Das Amtliche Publikationsorgan der Einwohnergemeinde
Gretzenbach ist der Niederämter Anzeiger.
| Kontakt: |
Widmer Druck AG Offset-/ Formular- und
Zeitungsdruck Bäckerstrasse 4 5012 Schönenwerd Telefon: 062 849
36 36 Telefax: 062 849 37 84 www.niederaemter-anzeiger.ch
|
Anmelden
Wenn Sie in Gretzenbach zugezogen sind, oder es in der
nächsten Zeit beabsichtigen, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen auf der
Einwohnerkontrolle als Einwohner oder
Wochenaufenthalter anzumelden.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen abzugeben:
Schweizer:
- Heimatschein (wenn fester Wohnsitz)
- Heimatausweis (wenn nur Wochenaufenthalter)
- Zivilschutzbüchlein (wenn zivilschutzpflichtig)
Ausländer:
- Ausländerausweis
- Kopie des Passes
- Geburtsschein
Alle:
- Kopie Familienbüchlein (wenn vorhanden)
- Bestätigung der Krankenkasse (ausser Wochenaufenthalter)
- Fr. 10.- für die Anmeldung
zurück
Anpflanzungen
§255 EG ZGB (Zivilrecht, nicht Baurecht) Für Bäume, ausgenommen
Spalierbäume, muss in städtischen Verhältnissen ein Abstand von mindestens 2 m,
in ländlichen Verhältnissen von mindestens 3 m von der Grundstückgrenze und von
öffentlichen Strassen eingehalten werden. Bei Zuwiderhaltung kann innert 3
Jahren die Wegschaffung der Bäume verlangt werden.
zurück
Anschlussgebühren
(Bauwesen)
Durch Klicken auf Anschlussgebühren erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen
Tarife im Bauwesen. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Bauausschreibungen.
zurück
Arbeitsamt
Stellenlos - wie gehts jetzt weiter? Melden Sie sich direkt
bei der Sozialregion Unteres Niederamt (SRUN), Schönenwerd. Tel. 062 858 26 00
oder info@srun.ch.
Weitere Informationen: www.awaso.ch
zurück
Auskünfte an Private
Die Gemeinde erteilt Privaten, welche ein schutzwürdiges
Interesse glaubhaft machen, über Namen, Alter sowie über alte und neue Adresse
einzelner Einwohner und Einwohnerinnen Auskunft.
Jede Person kann einen Ausdruck der Daten verlangen, welche
über sie gespeichert sind.
zurück
Auskünfte allgemein
Unternehmen (Banken, Kreditauskunfteien, Versandhäuser)
erhalten gegen Gebühr Auskunft über Zuzugs-, Wegzugs- und aktuelle Adresse
einzelner Personen.
zurück
|