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Identitätskarte (ID)
Ab 2003 regelt das Bundesamt für Polizei die Abwicklung von Ausweisen neu. Identitätskarten können deshalb nicht mehr online vorbestellt werden.
Der Ausweis kann bei der Gemeinde beantragt werden. Unmündige und Entmündigte benötigen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters.
Bei Verlust der Identitätskarte ist für die Ausstellung einer neuen Karte eine Verlustmeldung der Polizei abzugeben.
Achtung: Die Identitätskarte ist nicht in allen Ländern gültig. Für nähere Angaben nehmen Sie bitte mit einem Reisebüro Kontakt auf.
Der Gesuchsteller muss persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde erscheinen, ein aktuelles Passfoto abgeben und seine Grösse angeben (ab 14. Geburtstag). Die alte IDK muss zwingend zur Annullierung mitgebracht werden. Die Identitätskarte kann nicht verlängert werden. Kindereinträge sind nicht möglich.
| Gebühren |
bis 18. Geburtstag |
Fr. 35.- |
5 Jahre gültig |
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ab 18. Geburtstag |
Fr. 70.- |
10 Jahre gültig |
| Ausstelldauer |
ca. 2 Wochen |
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Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit der Einwohnerkontrolle Kontakt auf.
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