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Identitätskarte (ID)
Ab 2003 regelt das Bundesamt für Polizei die Abwicklung von
Ausweisen neu. Identitätskarten können deshalb nicht mehr online vorbestellt
werden.
Der Ausweis kann bei der Gemeinde beantragt werden.
Unmündige und Entmündigte benötigen die Einwilligung der gesetzlichen
Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters.
Bei Verlust der Identitätskarte ist für die Ausstellung einer
neuen Karte eine Verlustmeldung der Polizei abzugeben.
Achtung: Die Identitätskarte ist nicht in allen Ländern
gültig. Für nähere Angaben nehmen Sie bitte mit einem Reisebüro Kontakt auf.
Der Gesuchsteller muss persönlich am
Schalter der Einwohnergemeinde erscheinen, ein aktuelles Passfoto abgeben
und seine Grösse angeben (ab 14. Geburtstag). Die alte IDK muss zwingend
zur Annullierung mitgebracht werden. Die Identitätskarte kann nicht verlängert
werden. Kindereinträge sind nicht möglich.
| Gebühren |
bis 3. Geburtstag |
Fr. 35.- |
3 Jahre gültig |
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3. bis 18. Geburtstag |
Fr. 35.- |
5 Jahre gültig |
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ab 18. Geburtstag |
Fr. 70.- |
10 Jahre gültig |
| Ausstelldauer |
ca. 2 Wochen |
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Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit der Einwohnerkontrolle Kontakt auf.
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