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Wahlen und Abstimmungen

Aktuelle Abstimmungs- und Wahlresultate unter www.so.ch.

Verwendung des Zustellkuverts

Wann kann ich mit dem Zustellkuvert wählen und stimmen?

  • Ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen bis zum letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag.
  • Das Zustellkuvert muss spätestens am letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag um 18.00 Uhr im Briefkasten der Gemeindeverwaltung sein.

Wie gebrauche ich das Zustellkuvert richtig?

  • Wahl- oder Stimmzettel in das Zustellkuvert zu legen
  • Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschreiben und in die Sichttasche stecken (Adresse der Gemeindekanzlei sichtbar) 
  • Zustellkuvert zukleben
  • Zustellkuvert der Abgabestelle abgeben oder per Post zustellen
  • Bei Postaufgabe als Brief frankieren und rechtzeitig der Post übergeben (am Samstag wird nur A-POST zugestellt!)

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Bei persönlicher Stimmabgabe

  • Stimmrechtsausweis an die Urne mitbringen

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Bei brieflicher Stimmabgabe

  • Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Gemeinde in die Sichttasche des Zustellkuverts stecken
  • Zustellkuvert mit den Stimm- bzw. Wahlzetteln bis am Abstimmungssamstag, 20.00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindekanzlei werfen oder als Brief frankiert per Post zustellen (Vorsicht: am Samstag wird nur A-POST zugestellt)

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Urnenöffnungen

Sonntag

10.00-11.30 Uhr

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Stimmlokal

Gemeindehaus, Schalterhalle

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Wahlkalender

  • Wahl- und Abstimmungskalender 2013:


    03. März 2013
    14. April 2013
    09. Juni 2013
    22. September 2013
    24. November 2013


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