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Wahlen und Abstimmungen
Aktuelle Abstimmungs- und Wahlresultate unter www.so.ch.
Verwendung des Zustellkuverts
Wann kann ich mit dem Zustellkuvert wählen und stimmen?
- Ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen bis zum letzten Samstag vor dem Wahl-
oder Abstimmungssonntag.
- Das Zustellkuvert muss spätestens am letzten Samstag vor dem Wahl- oder
Abstimmungssonntag um 18.00 Uhr im Briefkasten der Gemeindeverwaltung
sein.
Wie gebrauche ich das Zustellkuvert richtig?
- Wahl- oder Stimmzettel in das Zustellkuvert zu legen
- Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschreiben und in die Sichttasche
stecken (Adresse der Gemeindekanzlei sichtbar)
- Zustellkuvert zukleben
- Zustellkuvert der Abgabestelle abgeben oder per Post zustellen
- Bei Postaufgabe als Brief frankieren und rechtzeitig der Post übergeben
(am Samstag wird nur A-POST zugestellt!)
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Bei persönlicher Stimmabgabe
- Stimmrechtsausweis an die Urne mitbringen
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Bei brieflicher Stimmabgabe
- Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Gemeinde in die Sichttasche des
Zustellkuverts stecken
- Zustellkuvert mit den Stimm- bzw. Wahlzetteln bis am Abstimmungssamstag,
18.00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindekanzlei werfen oder als Brief
frankiert per Post zustellen (Vorsicht: am Samstag wird nur A-POST
zugestellt)
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Urnenöffnungen
| Samstag |
18.00-20.00
Uhr |
| Sonntag |
10.00-12.00 Uhr |
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Stimmlokal
Gemeindehaus, Schalterhalle Seitenanfang
Wahlkalender
Wahl- und Abstimmungskalender
2012:
11. März 2012 17. Juni 2012 23. September 2012 25. November
2012
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