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Militär

Militärisches Sektionswesen


Kreiskommando
Herr Jan Lanz
Hauptgasse 70
4509 Solothurn
Tel. 032 627 27 63
E-Mail jan.lanz@vd.so.ch

Die Wehrpflichtigen erfüllen ihre Meldepflicht entsprechend den Weisungen auf Seite 2 des Dienstbüchleins.

Ereignis

Wer meldet? Wem? Frist
Wechsel von Wohnort oder Wohnadresse Alle Schweizer bis und mit 42. Altersjahr Sachbearbeiter militärisches
Sektionswesen
innerhalb von 14 Tagen unter
Vorweisung des Dienstbüchleins
Auslandurlaub Alle Schweizer bis und mit 42. Altersjahr Sachbearbeiter militärisches
Sektionswesen
4 Wochen vor Ausreise
Verlust des Dienstbüchleins Alle Schweizer bis und mit 42. Altersjahr Sachbearbeiter militärisches
Sektionswesen
innerhalb von 14 Tagen

Für Schutzdienstpflichtige (Zivilschutz) ohne militärische Meldepflicht erfolgt die Mutationsmeldung direkt durch die Zivilschutzstelle.