Abstimmungen und Wahlen
Das Wahlbüro überwacht die Stimmabgabe und ermittelt die Resultate der Urnengänge in der Gemeinde. Aktuelle Abstimmungs- und Wahlresultate unter Wahl- und Abstimmungsergebnisse.
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach vollendetem 18. Lebensjahr. Das Stimmrecht erfolgt am politischen Wohnsitz, nämlich in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte wohnt und angemeldet ist. Wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (ZGB Art. 398) entmündigt wurde, hat kein Stimmrecht.
Stimmlokal
Gemeindehaus, Schalterhalle
Urnenöffnungen
Sonntag |
10.00 – 11.00 Uhr |
---|
Wahl- und Abstimmungskalender
Wahl- und Abstimmungskalender 2024:
- 3. März 2024
- 9. Juni 2024
- 22. September 2024
- 24. November 2024
Verwendung des Zustellkuverts
Wann kann ich mit dem Zustellkuvert wählen und stimmen?
- Ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen bis zum letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag.
- Das Zustellkuvert muss spätestens am letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag um 20.00 Uhr im Briefkasten der Gemeindeverwaltung sein.
Wie gebrauche ich das Zustellkuvert richtig?
- Wahl- oder Stimmzettel in das Zustellkuvert legen
- Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschreiben und in die Sichttasche stecken (Adresse der Gemeindekanzlei sichtbar)
- Zustellkuvert zukleben
- Zustellkuvert der Abgabestelle abgeben oder per Post zustellen
- Bei Postaufgabe als Brief frankieren und rechtzeitig der Post übergeben (am Samstag wird nur A-POST zugestellt)
Bei persönlicher Stimmabgabe
- Stimmrechtsausweis an die Urne mitbringen
Bei brieflicher Stimmabgabe
- Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Gemeinde in die Sichttasche des Zustellkuverts stecken
- Zustellkuvert mit den Stimm- bzw. Wahlzetteln bis am Abstimmungssamstag, 20.00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindekanzlei werfen oder als Brief frankiert per Post zustellen (Vorsicht: am Samstag wird nur A-POST zugestellt)